§14a EnWG – Was Betreiber von Wallbox, Wärmepumpe und Co. jetzt wissen müssen

Die Energiewende und die zunehmende Elektrifizierung von Haushalten bringen neue gesetzliche Rahmenbedingungen mit sich. Mit §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) werden sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW neu geregelt. Ziel dieser Regelung ist es, die Stabilität der Stromnetze auch bei steigender Stromnachfrage sicherzustellen und gleichzeitig den weiteren Ausbau klimafreundlicher Technologien zu ermöglichen.

Im Zuge der Digitalisierung der Niederspannungsnetze und des fortschreitenden Umbaus der Energieversorgung sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen ein zentraler Bestandteil eines zukunftsfähigen Energiesystems. Seit dem 01.01.2024 gelten die finalen Festlegungen der Bundesnetzagentur zur Integration dieser Anlagen und Netzanschlüsse nach §14a EnWG.

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 31.12.2023 technisch in Betrieb genommen werden, sind verpflichtet, an diesen Regelungen teilzunehmen. Betreiber neuer Anlagen müssen sicherstellen, dass ihre Einrichtungen technisch steuerbar sind, sodass bei selten auftretenden Netzengpässen im lokalen Niederspannungsnetz eine temporäre Reduzierung der Leistungsaufnahme möglich ist. Dadurch wird der Anschluss leistungsstärkerer Verbraucher grundsätzlich gewährleistet, ohne die Versorgungssicherheit zu gefährden. Im Gegenzug profitieren Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen von verschiedenen Modellen reduzierter Netzentgelte. Die Regelung schafft somit einen Ausgleich zwischen Versorgungssicherheit, Netzintegration und wirtschaftlichen Anreizen für Anlagenbetreiber.

Was bedeutet das genau für Anlagenbetreiber?

Die Energiewende bringt neue gesetzliche Vorgaben für Haushalte mit sich. Mit dem §14a EnWG werden sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW neu geregelt. Dazu zählen:

  • Ladeeinrichtungen
  • Wärmepumpen inkl. Zusatzheizer
  • Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
  • Anlagen zur Speicherung elektr. Energie (Batteriespeicher)  

Ziel ist es, das Stromnetz stabil zu halten und gleichzeitig die Elektromobilität weiter auszubauen. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Welche technischen Anforderungen gelten – und welche Vorteile ergeben sich daraus?

Im Zuge der Umsetzung zeigt sich in der Praxis häufig, dass die bestehende Zähleranlage nicht den aktuellen technischen Anschlussbedingungen entspricht. Für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ist in den meisten Fällen eine Anpassung oder sogar eine Erneuerung der Zählertafel erforderlich, beispielsweise um die notwendige Steuertechnik  unterzubringen.

Ob Ihre bestehende Anlage die Anforderungen erfüllt, lässt sich nur durch eine fachliche Prüfung vor Ort klären. Gerne überprüfen wir Ihre Zähleranlage und beraten Sie zu möglichen Anpassungen. Kontaktieren Sie uns einfach für eine unverbindliche Einschätzung.

Weitere technische Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de

Jetzt Kontakt aufnehmen!
Kurz und knapp

Was genau ist der §14a EnWG?

Der §14a des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die netzdienliche Steuerung bestimmter elektrischer Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW. Ziel ist es, Stromnetze vor Überlastung zu schützen – besonders in Zeiten hoher gleichzeitiger Nutzung, etwa abends beim Laden von E-Autos.

Betroffen sind unter anderem:

  • Wallboxen für Elektroautos
  • Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

Seit 2024 gelten neue, konkretisierte Regelungen für den Anschluss und Betrieb dieser Anlagen.

Brockbals erklärt

Warum wurde §14a eingeführt?

Auch im Kreis Gütersloh steigt die Zahl leistungsstarker elektrischer Verbraucher in privaten Haushalten kontinuierlich. Mit der fortschreitenden Energiewende nehmen die gleichzeitigen Netzbelastungen zu. Ziel des §14a EnWG ist jedoch nicht der sofortige, flächendeckende Ausbau der Stromnetze, sondern die politische Beschleunigung der Energiewende bei gleichzeitiger Sicherung der Netzstabilität.

Netzbetreiber dürfen den Anschluss entsprechender Anlagen nicht mehr mit Verweis auf fehlende Netzkapazitäten ablehnen. Stattdessen ermöglicht §14a eine intelligente Steuerung: Bei selten auftretenden Engpässen kann die Leistungsaufnahme einzelner Anlagen vorübergehend reduziert werden, ohne dass es zu einer Abschaltung kommt.

Anstatt das Netz flächendeckend extrem teuer auszubauen, ermöglicht §14a EnWG eine intelligente Steuerung:

  • Netzüberlastung wird vermieden
  • Versorgungssicherheit bleibt erhalten
  • Betreiber profitieren von reduzierten Netzentgelten

Das bedeutet: Ihr Gerät wird nicht abgeschaltet – sondern im Bedarfsfall kurzfristig in der Leistung reduziert.

Ihr Weg zur zukunftssicheren Elektroinstallation

Die Umsetzung der Anforderungen nach §14a EnWG beginnt mit einer fachgerechten Bestandsaufnahme. Als regionaler Elektrofachbetrieb aus Gütersloh begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von der ersten Beratung bis zur fertigen, normgerechten Umsetzung.

Zunächst nehmen Sie unkompliziert Kontakt mit uns auf. In einem persönlichen Gespräch klären wir die wichtigsten Rahmenbedingungen und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin bei Ihnen. Dabei prüfen wir insbesondere Ihre bestehende Zähleranlage, da diese häufig der entscheidende Punkt für die technische Umsetzbarkeit ist. Im Rahmen der Vor-Ort-Prüfung analysieren wir, ob Ihre Zählertafel den aktuellen technischen Anschlussbedingungen entspricht und ob ausreichend Platz für die notwendige Steuertechnik vorhanden ist.

Sollte Anpassungsbedarf bestehen, erhalten Sie von uns eine transparente und verständliche Empfehlung für die nächsten Schritte. Von der Modernisierung der Zähleranlage über die Integration der Steuerbarkeit bis hin zur Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir alle weiteren Maßnahmen für Sie.

Jetzt unverbindlich beraten lassen

Lassen Sie Ihre Anlage prüfen und schaffen Sie Klarheit über die Anforderungen nach §14a EnWG. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie Ihren Vor-Ort-Termin.

Melden Sie sich bei uns!

Moderne Energietechnik mit System – in Partnerschaft mit Firma Hager

Als Partner von Hager setzen wir auf moderne und normkonforme Lösungen für die Umsetzung der Anforderungen aus §14a EnWG. Die Systeme von Hager stehen für intelligente Zähler- und Verteilertechnik, durchdachte Steuerungskomponenten und eine zukunftssichere Systemarchitektur, die optimal auf die Anforderungen moderner Energieanwendungen abgestimmt ist.

Durch eine sorgfältige Planung im Zählerschrank und eine fachgerechte technische Umsetzung stellen wir sicher, dass Ihre Installation nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern auch langfristig zuverlässig und sicher betrieben werden kann.

Mehr dazu bei hager.com

FAQ zu den Regelungen der Festlegungen zum § 14a EnWG

Was regelt §14a EnWG konkret?

Die aktuellen Festlegungen zu §14a EnWG verpflichten Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 31.12.2023 in Betrieb genommen wurden, dazu, ihre Anlagen technisch steuerbar zu machen. Das bedeutet: Im Fall einer Netzüberlastung muss der Netzbetreiber die Leistung dieser Anlagen temporär reduzieren können.

Im Gegenzug darf der Netzanschluss nicht verzögert oder abgelehnt werden, und Betreiber profitieren von einer Reduzierung der Netzentgelte.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gelten unter anderem nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, Stromspeicher, Wärmepumpen und Klimaanlagen mit einer Anschlussleistung von mehr als 4,2 kW. Bei mehreren kleineren Anlagen hinter einem Anschluss zählt die Gesamtleistung.

Wird die Grenze von 4,2 kW überschritten, greift die Regelung ebenfalls.

Kann ich freiwillig teilnehmen, wenn meine Anlage die Voraussetzungen nicht erfüllt?

Ja. Alle Anlagen, die die gesetzlichen Kriterien einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfüllen, können unter die Regelungen des §14a EnWG fallen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.

Kann ich die Steuerung durch den Netzbetreiber ablehnen?

Erfüllt eine Anlage die Voraussetzungen und wurde sie nach dem 31.12.2023 in Betrieb genommen, ist die Teilnahme verpflichtend. Eine Ablehnung der Steuerbarkeit ist in diesem Fall nicht möglich.

Wird auch mein normaler Haushaltsstrom gesteuert?

Nein. Die Steuerung betrifft ausschließlich die als steuerbar eingestuften Verbrauchseinrichtungen. Der normale Haushaltsstrom steht jederzeit uneingeschränkt zur Verfügung.

Welche Steuerungsmöglichkeiten gibt es?

Betreiber können zwischen einer direkten Einzelanlagensteuerung und einer Steuerung über ein Energie-Management-System (EMS) wählen.

Bei der Einzelanlagensteuerung wird jede Anlage im Engpassfall separat geregelt. Bei Nutzung eines EMS kann eine vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsgrenze flexibel auf mehrere Anlagen verteilt werden. Diese Variante ist besonders sinnvoll, wenn mehrere steuerbare Geräte vorhanden sind oder eine Photovoltaikanlage integriert werden soll.

Welche Netzentgelt-Module gibt es?

Es stehen drei Varianten der Netzentgeltreduzierung zur Verfügung:

Modul 1 bietet eine pauschale Reduzierung der Netzentgelte. Ein separater Zähler ist hierfür nicht erforderlich.

Modul 2 gewährt eine prozentuale Reduzierung des Netzentgelts. Voraussetzung ist ein separater Zähler ausschließlich für die steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.

Modul 3 (ab 2026) basiert auf zeitvariablen Netzentgelten. Hierfür ist ein intelligentes Messsystem erforderlich. Die Stromkosten variieren je nach Tageszeit, sodass gezieltes Verbrauchsverhalten zu Einsparungen führen kann.

Ab wann gilt die Netzentgeltreduzierung?

Bei Neuanlagen greift die Reduzierung ab dem Zeitpunkt der technischen Inbetriebnahme. Bei bestehenden Anlagen gilt sie ab dem Zeitpunkt der Anmeldung zur Teilnahme. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich.

Sie haben Fragen zum Thema
§ 14a EnWG oder wünschen eine individuelle Beratung? 

Ob Neubau, Modernisierung oder Nachrüstung: Wenn Sie eine steuerbare Verbrauchseinrichtung planen oder bereits betreiben, lohnt sich eine kurze fachliche Prüfung.

Wir von Elektro Brockbals unterstützt Sie in Gütersloh bei allen Fragen rund um § 14a EnWG – inklusive Beratung, Planung und Installation. So wissen Sie genau, welche Anforderungen gelten, welche Optionen sinnvoll sind und wie Ihre Anlage zuverlässig sowie normgerecht umgesetzt wird. Melden Sie sich gerne bei uns – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Rufen Sie uns an unter 05241 925120 oder schreiben Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.

Zum Kontaktformular
Portrait von Christian Hinzmann

Wie kann ich Ihnen helfen?

In der Regel antworten wir innerhalb kürzester Zeit