Was bedeutet das genau für Anlagenbetreiber?
Die Energiewende bringt neue gesetzliche Vorgaben für Haushalte mit sich. Mit dem §14a EnWG werden sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen über 4,2 kW neu geregelt. Dazu zählen:
- Ladeeinrichtungen
- Wärmepumpen inkl. Zusatzheizer
- Anlagen zur Raumkühlung (Klimaanlagen)
- Anlagen zur Speicherung elektr. Energie (Batteriespeicher)
Ziel ist es, das Stromnetz stabil zu halten und gleichzeitig die Elektromobilität weiter auszubauen. Doch was bedeutet das konkret für Hausbesitzer? Welche technischen Anforderungen gelten – und welche Vorteile ergeben sich daraus?
Im Zuge der Umsetzung zeigt sich in der Praxis häufig, dass die bestehende Zähleranlage nicht den aktuellen technischen Anschlussbedingungen entspricht. Für die Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen ist in den meisten Fällen eine Anpassung oder sogar eine Erneuerung der Zählertafel erforderlich, beispielsweise um die notwendige Steuertechnik unterzubringen.
Ob Ihre bestehende Anlage die Anforderungen erfüllt, lässt sich nur durch eine fachliche Prüfung vor Ort klären. Gerne überprüfen wir Ihre Zähleranlage und beraten Sie zu möglichen Anpassungen. Kontaktieren Sie uns einfach für eine unverbindliche Einschätzung.
Weitere technische Informationen finden Sie bei der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de
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