22.05.2024

Die neuen Änderungen durch das Solarpaket I: Was Sie jetzt wissen müssen

Am 16. Mai 2024 ist das neue "Solarpaket I" der Bundesregierung in Kraft getreten. Diese umfassenden Änderungen zielen darauf ab, den Ausbau der Photovoltaikanlagen in Deutschland deutlich zu beschleunigen und zu vereinfachen. In diesem Artikel werfen wir einen genauen Blick auf die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf den PV-Markt.

Unternehmerische Planung für alternative Energien

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Was ist das Solarpaket I?

Das Solarpaket I wurde von der Bundesregierung im April 2024 beschlossen und ist am 16. Mai diesen Jahres in Kraft getreten. Es enthält eine Vielzahl von Maßnahmen, die darauf abzielen, bürokratische Hürden abzubauen und den Ausbau der Solarenergie zu fördern. Die Änderungen reichen von der Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken bis hin zur Förderung großer PV-Anlagen.

Vereinfachung für Balkonkraftwerke

Eine der größten Änderungen betreffen die sogenannten Balkonkraftwerke. Balkonkraftwerke sind dabei kleinen PV-Anlagen, die, wie der Name schon sagt, auf jedem Balkon einfach und kompakt installiert werden können. Die Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen auf dem Balkon soll möglichst unkompliziert werden, so dass es zu weiteren Vereinfachungen kommt:

  • Digitale Stromzähler sind verpflichtend
  • Balkonsolaranlagen können zukünftig leistungsfähiger sein
  • Stromeinspeisungen ist nun über herkömmliche Schukostecker möglich

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung mit Solarstrom

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern bringt das Solarpaket I ebenfalls Vorteile. Die neue Regelung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ ermöglicht es Mietern, günstigeren Solarstrom direkt vom Dach ihres Gebäudes zu nutzen. Dadurch entfällt der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz und ermöglicht eine direkte Versorgung der Wohnungen mit PV-Strom.

Verbesserungen beim Mieterstrom

Das Solarpaket I erweitert die Mieterstromregelungen auf Gewerbegebäude und Nebenanlagen wie Garagen. Mehrere Anlagen können nun zusammengefasst und der dort erzeugte Strom sofort verbraucht werden, ohne durch das allgemeine Stromnetz geleitet zu werden. Dies reduziert technische Hürden und fördert den Eigenverbrauch von Solarstrom.

Förderung größerer PV-Anlagen

Für größere PV-Anlagen gibt es ebenfalls Neuerungen. Anlagen mit einer Leistung von mehr als 100 Kilowatt sind nicht mehr zur Direktvermarktung verpflichtet. Stattdessen können die Betreiber ihre Überschussmengen ohne Vergütung und Direktvermarktungskosten an die Netzbetreiber abgeben. Dies macht den Betrieb solcher Anlagen wirtschaftlicher und weniger bürokratisch.

Unterstützung für Freiflächenanlagen

Das Solarpaket fördert auch den Ausbau von Freiflächenanlagen, insbesondere durch die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV, die sogenannte Agri-PV. Diese Anlagen nutzen landwirtschaftliche Flächen doppelt, was sowohl den Ausbau erneuerbarer Energien als auch die landwirtschaftliche Nutzung unterstützt.

Solarpaket I zusammengefasst

Das Solarpaket I bringt zahlreiche Erleichterungen und Förderungen, die den Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv vorantreiben sollen. Diese Maßnahmen bieten neue Möglichkeiten und weniger bürokratische Hürden bei der Installation und Inbetriebnahme von Photovoltaik-Anlagen.

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